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Sie gründen gerade ein Unternehmen? Oder Sie haben eines in den vergangenen 5 Jahren gegründet?
Dann haben Sie - fast immer und solange Zuschussgelder vorhanden ist -
einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Gründungsberatung. Diese Beratungen werden durch Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union gefördert. Dabei ist es nebensächlich, ob Sie in Ihrem Unternehmen allein arbeiten oder angestellte Mitarbeiter haben. Die wichtigsten Fakten lauten:
einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Gründungsberatung. Diese Beratungen werden durch Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union gefördert. Dabei ist es nebensächlich, ob Sie in Ihrem Unternehmen allein arbeiten oder angestellte Mitarbeiter haben. Die wichtigsten Fakten lauten:
Für Unternehmens – Gründer/innen gibt es bis zu 50% – 90% Zuschuss!!
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(1) 90% bis € 4.000 Zuschuss – Gründung aus Arbeitslosigkeit 0heraus.
(2) 50% bis € 3.000 Zuschuss – Gründung ohne Arbeitslosigkeit und in den
ersten 5 Jahren.
75% bis € 4.500 Zuschuss – wenn Sie aus den Neuen Bundesländern sind.
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